Öffnung Schützenhaus

Es freut uns, euch mitteilen zu können, dass das Schützenhaus aufgrund der neuen Corona Rechtsverordnung des Landes seit dem 15.06.2020 wieder öffnen darf.

Allerdings müssen, wie auch schon für den Trainingsbetrieb, einige Vorkehrungen / Schutzmaßnahmen getroffen und eingehalten werden:

  • es sind geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit zu treffen. Zu diesem Zweck liegt im Eingangsbereich des Schützenhauses eine Liste aus, in die man sich bei jedem Besuch eintragen muss (Angabe mit Vor- und Familiennamen, Wohnort & Erreichbarkeit je eines Vertreters der anwesenden Haushalte sowie deren Ankunftszeit)
  • es muss sichergestellt werden, dass wo immer möglich der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen als dem familiären Bezugskreis eingehalten wird
  • es findet kein Thekenbetrieb statt, ein Aufenthalt an der Theke ist nicht möglich
  • es wird keinen Thekendienst geben, bei den Getränken gilt Selbstbedienung
  • es herrscht Sitzplatzpflicht, Getränke dürfen nur am Tisch getrunken werden

Wir freuen uns sehr darauf, euch wieder im Schützenhaus begrüßen zu können ?.